Zulassung von allen Krankenkassen vorhanden.
Bei Diabetikern, Rheumatiker und Patienten mit Neuropathie (Nervenstörung) und Lähmungen,werden die Kosten der podologischen Behandlung von der Krankenkasse übernommen.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem behandelden Arzt und lassen Sie sich eine Heilmittelverordnung Nr 13 verschreiben.