Podologie S. Günther
Podologie S. Günther

Erklärung

Was genau ist eigentlich Podologie?

 

Der Begriff Podologie leitet sich von den griechischen Wörtern "podos = Fuß" und "logos = Wort, Sinn, Wissen ab. Podologie ist demnach das Wissen um den Fuß, etwas präziser die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.

Verbot der Titelbezeichnung: "medizinische Fußpflege"

 

Die mediznische Fußpflege zählt zu den heilberuflichen Tätigkeiten. Seit dem 1. Januar 2002 darf sich nur derjenige medizinische/r Fußpfleger/in (Podologe/in) nennen, der entweder die Erlaubnis nach § 1 Satz 1 PodG oder die Berechtigung oder staatliche Anerkennung nach § 1 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 1 PodG nachweisen kann. Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt allerdings nicht unmittelbar zur Ausübung der Heilkunde.

 

Quelle: Deutscher Podologen Verband e.V.

 

Wer ohne Erlaubnis eine Tätigkeit als Podologe/Podologin oder med. Fußpfleger/med. Fußpflegerin anbietet oder bewirbt begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 € und im Wiederholungsfall bis zu 15.000 € belegt.

 

Quelle: Podologengesetz (PodG)

Fußpflegerische Behandlung von Diabetikern


Die Behandlung von Diabetikern dürfen Personen, die nicht die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung 'Podologe / Podologin' besitzen, wegen der hier vorliegenden besonderen gesundheitlichen Problematik, nicht durchführen. Podologen / Podologinnen werden in diesem Bereich grundsätzlich auf Grund ärztlicher Verordnung tätig.
Hier ergibt sich direkt aus der Gesetzesbegründung, dass gerade die Behandlung von Diabetikern durch fachkompetent ausgebildete Podologen / Podologinnen ein Ziel der Gesetzgebung war.
Es wird dazu ausgeführt, dass so z.B. durch podologische Maßnahmen, flankiert durch ggf. erforderliche orthopädieschuhtechnische Maßnahmen die Zahl der Amputationen bei Diabetikern um mehr als 50 % reduziert werden könne.

 

Quelle: Deutscher Podologen Verband e.V.

Berufsbild

Die Berufsanfänge des Podologen und Fußpflegers reichen weit zurück. Bereits Hippokrates (ca. 400 v. Chr.) hat sich laut schriftlicher Überlieferung mit dem Fußübel der Hornhaut beschäftigt.

Hier in der mittelalterlichen Baderstube liegt der Ursprung des Med. Fußpflegers. Zum Berufsbild des Baders gehörte, neben seinen Tätigkeiten als Friseur und Dentist, auch die Behandlung von Haut- und Nagelveränderungen.

Im Vordergrund des Bildes ist eine Fußbehandlung zu sehen, im Hintergrund wird ein Zahn gezogen. Im Laufe der Zeit entwickelte sich aus diesem Beruf der Fußpfleger.

Der Fußpfleger wird im Vorfeld der medizinischen Versorgung tätig. Zu seinen Aufgaben zählen die Pflege und Prophylaxe des gesunden Fußes.

 

Quelle: ZFD

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